Satzung und Gemeinnützigkeit

Satzungen

Gemeinnützigkeit

Der Ortsverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Ortsverein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Ortsvereines dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Der DRK Ortsverein Grefrath e.V. ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Als Körperschaft fördern wir satzungsgemäß den gemeinnützigen Zweck „Förderung des Wohlfahrtswesens“. Dieser Satzungszwecke entspricht § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO.

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